Vorlage und Muster für Vermietervollmacht Schreiben zum Erstellen und Ausfüllen im PDF- und Word-Format
Ich, [Vermietername], erteile hiermit meinem/erem [Vollmachtnehmer/in] eine Vollmacht zur Ausübung aller Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Vermietung der folgenden Immobilie:
Objektinformationen:Adresse: [Straße und Hausnummer]
Stadt: [Stadt]
Postleitzahl: [PLZ] Vollmachtnehmer-Informationen:
Name: [Name]
Adresse: [Straße und Hausnummer]
Stadt: [Stadt]
Postleitzahl: [PLZ]
Telefonnummer: [Telefonnummer]
E-Mail: [E-Mail-Adresse] Umfang der Vollmacht:
Der/die Vollmachtnehmer/in ist befugt, in meinem Namen und für meine Rechnung alle erforderlichen Handlungen in Bezug auf die Verwaltung und Vermietung der oben genannten Immobilie durchzuführen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Vertragliche Vereinbarungen mit Mietinteressenten treffen und Mietverträge abschließen
- Mietpreise festlegen und Anpassungen vornehmen
- Mietzahlungen entgegennehmen und gegebenenfalls Mahnungen aussprechen
- Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten beauftragen und überwachen
- Schriftverkehr mit Mietern, Behörden und Versicherungen führen
- Wohnungsbesichtigungen durchführen
- Beendigung von Mietverhältnissen und Räumungsprozesse einleiten
Die Vollmacht umfasst alle weiteren Handlungen, die im normalen Vermietungsbetrieb anfallen und zur ordnungsgemäßen Verwaltung der Immobilie erforderlich sind.
Dauer der Vollmacht:Die Vollmacht tritt am [Beginndatum] in Kraft und endet am [Enddatum].
Haftung und Kontrolle:Mein/e Vollmachtnehmer/in handelt in meinem Namen und unter meiner Aufsicht. Ich behalte mir das Recht vor, die Vollmacht jederzeit zu widerrufen oder einzuschränken. Dennoch hafte ich nicht für Handlungen oder Unterlassungen, die im Rahmen der rechtmäßigen Ausübung der Vollmacht erfolgen.
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[Vermietername]Datum:
Unterschrift:
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[Vollmachtnehmer/in]Datum:
Unterschrift:
Öffnen Erstellen – Vermietervollmacht Schreiben | Vorlage – Muster
Frage 1: Was ist eine Vermietervollmacht?
Die Vermietervollmacht ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Bevollmächtigtem, die dem Bevollmächtigten das Recht gibt, bestimmte Aufgaben und Pflichten des Vermieters in dessen Abwesenheit wahrzunehmen.
Frage 2: Welche Aufgaben kann der Bevollmächtigte im Rahmen der Vermietervollmacht übernehmen?
Der Bevollmächtigte kann je nach Vereinbarung verschiedene Aufgaben übernehmen, wie zum Beispiel die Vermietung von Wohnraum, die Durchführung von Mieterhöhungen oder die Instandhaltung des Mietobjekts.
Frage 3: Kann die Vermietervollmacht widerrufen werden?
Ja, die Vermietervollmacht kann jederzeit durch den Vermieter widerrufen werden. Ein schriftlicher Widerruf ist empfehlenswert, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Frage 4: Was passiert, wenn der Vermieter keine Vermietervollmacht erteilt?
Ohne eine Vermietervollmacht kann der Bevollmächtigte keine rechtsgültigen Handlungen im Namen des Vermieters vornehmen. Es ist daher ratsam, eine Vermietervollmacht zu erteilen, wenn der Vermieter längere Zeit abwesend sein wird.
Frage 5: Muss die Vermietervollmacht notariell beglaubigt sein?
Nein, die Vermietervollmacht muss nicht notariell beglaubigt sein. Es reicht aus, wenn sie schriftlich verfasst und von beiden Parteien unterschrieben wird.
Frage 6: Ist die Vermietervollmacht zeitlich begrenzt?
Die Vermietervollmacht kann zeitlich begrenzt oder auf unbestimmte Zeit erteilt werden. Dies sollte in der Vereinbarung festgelegt werden.
Frage 7: Kann der Bevollmächtigte Mieter kündigen?
Nein, der Bevollmächtigte kann im Rahmen der Vermietervollmacht keine Kündigungen aussprechen. Diese Befugnis bleibt allein beim Vermieter.
Frage 8: Kann der Bevollmächtigte Mietverträge abschließen?
Ja, der Bevollmächtigte kann im Rahmen der Vermietervollmacht Mietverträge abschließen. Er handelt dabei jedoch immer im Auftrag des Vermieters.
Frage 9: Kann die Vermietervollmacht auf mehrere Personen gleichzeitig erteilt werden?
Ja, die Vermietervollmacht kann auf mehrere Personen gleichzeitig erteilt werden. In diesem Fall sollten die Aufgaben und Zuständigkeiten klar definiert werden.
Frage 10: Kann die Vollmacht auch mündlich erteilt werden?
Grundsätzlich kann eine Vollmacht auch mündlich erteilt werden. Es ist jedoch ratsam, diese schriftlich festzuhalten, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.
Frage 11: Kann die Vermietervollmacht übertragen oder vererbt werden?
Nein, die Vermietervollmacht kann nicht übertragen oder vererbt werden. Sie erlischt automatisch bei Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Vermieters.
Frage 12: Muss die Vermietervollmacht dem Mieter vorgelegt werden?
Nein, es besteht keine Pflicht, die Vermietervollmacht dem Mieter vorzulegen. Es kann jedoch sinnvoll sein, dem Mieter die Vollmacht bei Bedarf vorzuzeigen.
Frage 13: Kann der Bevollmächtigte die Miete erhöhen?
Ja, sofern die Vereinbarung zur Vermietervollmacht dies vorsieht, kann der Bevollmächtigte Mieterhöhungen vornehmen, jedoch immer im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.
Frage 14: Kann der Bevollmächtigte Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten beauftragen?
Ja, der Bevollmächtigte kann im Auftrag des Vermieters Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten beauftragen. Die Kosten dafür trägt der Vermieter.
Frage 15: Was ist der Unterschied zwischen einer Vermietervollmacht und einer Hausverwaltung?
Der Unterschied besteht darin, dass bei einer Vermietervollmacht der Bevollmächtigte im Namen des Vermieters handelt und dessen Interessen vertritt, während eine Hausverwaltung in eigenem Namen und auf eigene Rechnung tätig ist.