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ERKLÄRUNG
Hiermit erteile ich, [Ihr Name], geboren am [Geburtsdatum] und wohnhaft in [Adresse], gemäß § 1896 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine Pflegevollmacht.
VOLLMACHTGEBER/IN
1. Ich bin volljährig und habe die volle Geschäftsfähigkeit.
2. Falls ich aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht mehr in der Lage sein sollte, meine Angelegenheiten selbstständig zu regeln, benennt diese Pflegevollmacht [Vollmachtgeber/in] eine Vertrauensperson, welche mich nach meinen Wünschen und Vorstellungen in allen pflegerischen und persönlichen Angelegenheiten vertreten soll.
VERTRAUENSPERSON
1. Als Vertrauensperson benenne ich:
Name: [Name der Vertrauensperson]
Geburtsdatum: [Geburtsdatum der Vertrauensperson]
Adresse: [Adresse der Vertrauensperson]
2. Die Vertrauensperson wird hiermit ermächtigt, in meinem Namen und zu meinem Wohl alle Angelegenheiten zu entscheiden und zu regeln, die im Zusammenhang mit meiner Gesundheit, meinen medizinischen Behandlungen, meiner Betreuung und meinem Vermögen stehen.
AUFGABEN UND VOLLMACHTEN
1. Die Vertrauensperson ist befugt:
a) Gesundheitsbezogene Entscheidungen zu treffen, einschließlich der Einwilligung zu medizinischen Behandlungen, Operationen, Notfallmaßnahmen, Krankenhausaufenthalten und Medikamentengabe.
b) Einen behandelnden Arzt, eine Klinik oder ein Pflegeheim auszuwählen und zu wechseln.
c) Mit Ärzten, Pflegepersonal und anderen medizinischen Fachkräften zu kommunizieren, Informationen einzuholen und medizinische Unterlagen einzusehen.
d) Finanzielle Angelegenheiten zu regeln, wie z.B. das Verwalten, Veräußern oder Kaufen von Vermögenswerten, das Abschließen von Verträgen, das Eintreiben von Zahlungen und das Verwalten von Konten.
e) Rechtsgeschäfte in meinem Namen durchzuführen, wie z.B. Versicherungsangelegenheiten zu bearbeiten oder Anträge bei Behörden zu stellen.
ANORDNUNGEN UND WÜNSCHE
1. Ich möchte, dass meine Vertrauensperson:
a) Meine Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf meine Pflege, medizinische Behandlung und Wohnsituation berücksichtigt.
b) Darauf achtet, dass ich in Würde und Selbstbestimmung behandelt werde.
c) Meine Einstellungen und Überzeugungen respektiert und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben herausfordert.
d) Meinen Wünschen entsprechend mit Ärzten und Pflegepersonal kommuniziert und bei Entscheidungen für mich eintritt.
DATENSCHUTZ
1. Ich ermächtige hiermit meine Vertrauensperson, Einsicht in meine medizinischen Unterlagen und andere vertrauliche Informationen zu erhalten, die für die Erfüllung dieser Vollmacht notwendig sind. Diese Informationen dürfen nur zum Zweck meiner Pflege und Behandlung verwendet werden und unterliegen der Schweigepflicht.
BEENDIGUNG DER VOLLMACHT
1. Diese Pflegevollmacht bleibt gültig, solange ich sie nicht schriftlich widerrufe oder solange ich in der Lage bin, meine Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Ein Widerruf kann jederzeit schriftlich gegenüber meiner Vertrauensperson erklärt werden.
2. Im Falle meines Todes erlischt diese Vollmacht automatisch.
UNTERRICHTUNG EINER BETREUUNGSVERFÜGUNG
1. Ich habe eine Betreuungsverfügung erstellt und meiner Vertrauensperson eine Kopie dieser Verfügung übergeben. Sie hat die Kenntnis und Akzeptanz dieser Verfügung bestätigt.
2. Sollte eine gerichtliche Betreuung angeordnet werden, bitte ich darum, dass meine Vertrauensperson als Betreuer/in eingesetzt wird.
Ich habe diese Pflegevollmacht eigenhändig unterschrieben und versichere, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen gemacht wurden.
Ort, Datum: [Ort, Datum]
Unterschrift: [Unterschrift]
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Wie schreibe ich eine Pflegevollmacht
H1: Wie formuliert man eine Pflegevollmacht?
Die Erstellung einer Pflegevollmacht ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass im Fall von Pflegebedürftigkeit alle Entscheidungen nach den individuellen Wünschen getroffen werden. Hier finden Sie einen Leitfaden, wie Sie eine solche Vollmacht formulieren:
1. Informationen erfassen
Machen Sie eine Liste aller relevanten Informationen wie Name, Geburtsdatum und Adresse des Vollmachtgebers. Fügen Sie auch die Kontaktdaten von Personen hinzu, die im Notfall benachrichtigt werden sollen.
2. Auswahl des Bevollmächtigten
Wählen Sie eine vertrauenswürdige Person aus, die als Bevollmächtigter agieren soll. Dies kann ein Familienmitglied oder ein enger Freund sein. Fragen Sie die Person im Voraus, ob sie bereit ist, diese Verantwortung zu übernehmen.
3. Bestimmung der Aufgaben
Definieren Sie klar die Aufgaben und den Umfang der Vollmacht. Möchten Sie beispielsweise auch finanzielle Angelegenheiten oder medizinische Entscheidungen abdecken?
4. Formulierung der Vollmacht
Verwenden Sie einen offiziellen Vollmachtsvordruck oder erstellen Sie eine individuelle Vollmacht. Geben Sie alle zuvor erfassten Informationen ein und fügen Sie eine Unterschrift sowie Datum hinzu.
5. Notarielle Beglaubigung
Um die Vollmacht rechtlich bindend zu machen, empfiehlt es sich, sie notariell beglaubigen zu lassen. Vereinbaren Sie einen Termin beim Notar und nehmen Sie alle erforderlichen Dokumente mit.
6. Aufbewahrung der Vollmacht
Bewahren Sie die Vollmacht und gegebenenfalls weitere Kopien an einem sicheren Ort auf. Informieren Sie Ihren Bevollmächtigten über den Aufbewahrungsort und hinterlegen Sie gegebenenfalls auch eine Kopie beim Hausarzt oder im Krankenhaus.
Mit diesen Schritten haben Sie eine solide Grundlage für eine Pflegevollmacht geschaffen. Es empfiehlt sich jedoch, auch rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
F: Was ist eine Pflegevollmacht?
Eine Pflegevollmacht ist ein rechtliches Dokument, das es einer Person ermöglicht, im Falle von Pflegebedürftigkeit oder Entscheidungsunfähigkeit die Verantwortung für die Auswahl und Organisation von Pflegeleistungen zu übernehmen.
F: Wie wird eine Pflegevollmacht erstellt?
Um eine Pflegevollmacht zu erstellen, müssen Sie ein rechtlich gültiges Dokument verfassen, in dem Sie eine Person benennen, die in Ihrem Namen Entscheidungen bezüglich Ihrer Pflege treffen kann. Dieses Dokument muss handschriftlich verfasst und von zwei Zeugen unterschrieben werden.
F: Wer kann eine Pflegevollmacht erteilen?
Jede voll geschäftsfähige Person kann eine Pflegevollmacht erteilen. Es ist ratsam, eine Pflegevollmacht frühzeitig zu erstellen, bevor eine Pflegebedürftigkeit oder Entscheidungsunfähigkeit eintritt.
F: Wie lange ist eine Pflegevollmacht gültig?
Eine Pflegevollmacht ist solange gültig, bis sie widerrufen wird. Wenn Sie jedoch der Meinung sind, dass die von Ihnen ernannte Person nicht mehr in der Lage ist, die Verantwortung für Ihre Pflege zu übernehmen, sollten Sie die Vollmacht überarbeiten und aktualisieren.
F: Was sind die Aufgaben einer beauftragten Person in einer Pflegevollmacht?
Die beauftragte Person in einer Pflegevollmacht hat die Verantwortung, Entscheidungen bezüglich der Auswahl und Organisation von Pflegeleistungen zu treffen. Dazu gehört die Entscheidung über den Wechsel von Pflegeeinrichtungen, die Auswahl von Ärzten oder Therapeuten und die Überwachung der Qualität der Pflege.
F: Kann ich meine Pflegevollmacht widerrufen?
Ja, Sie können Ihre Pflegevollmacht jederzeit widerrufen, solange Sie geistig dazu in der Lage sind. Es ist wichtig, den Widerruf schriftlich festzuhalten und die betroffene Person über den Widerruf zu informieren.
F: Was passiert, wenn ich keine Pflegevollmacht habe und pflegebedürftig werde?
Wenn Sie keine Pflegevollmacht haben und pflegebedürftig werden, wird in Deutschland eine gesetzliche Betreuung eingerichtet. Das Gericht wird dann eine geeignete Person auswählen, die die Verantwortung für Ihre Pflege übernimmt.
F: Sind die Entscheidungen der beauftragten Person in meiner Pflegevollmacht bindend?
Ja, die Entscheidungen der beauftragten Person sind bindend, solange sie im Rahmen der Vollmacht und im besten Interesse des Pflegebedürftigen getroffen werden. Es ist wichtig, jemanden auszuwählen, dem Sie voll und ganz vertrauen.
F: Kann ich mehrere Personen in meiner Pflegevollmacht benennen?
Ja, Sie haben die Möglichkeit, mehrere Personen in Ihrer Pflegevollmacht zu benennen. Sie können auch festlegen, ob diese Personen gemeinsam oder einzeln Entscheidungen treffen sollen.
F: Muss ich meine Pflegevollmacht registrieren lassen?
Die Registrierung Ihrer Pflegevollmacht ist keine gesetzliche Vorgabe, aber es wird empfohlen, sie bei einer Betreuungsbehörde oder bei einem Notar registrieren zu lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihre Pflegevollmacht im Bedarfsfall schnell gefunden und berücksichtigt wird.
Bitte beachten Sie, dass dieser Text allgemeine Informationen zur Pflegevollmacht bietet und keine Rechtsberatung ersetzt. Bei konkreten rechtlichen Fragen zur Erstellung oder Anwendung einer Pflegevollmacht sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Notar wenden.