Schreiben
Muster
Vorlage
Vollmachtgeber: [Vor- und Nachname des Vollmachtgebers]
Vollmachtnehmer: [Vor- und Nachname des Vollmachtnehmers]
Datum: [Datum der Ausstellung der Vollmacht]
1. Umfang der Vollmacht:
Der Vollmachtnehmer ist bevollmächtigt, alle Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Verkauf/der Vermietung meiner Immobilie/n durchzuführen. Dies umfasst unter anderem:
- das Entgegennehmen von Angeboten, Anfragen und Besichtigungsterminen
- das Führen von Verkaufsgesprächen und Verhandlungen
- das Abschließen von Kauf- oder Mietverträgen
- die Vertretung in allen damit verbundenen Angelegenheiten gegenüber Behörden, Notaren und anderen beteiligten Personen
2. Befugnisse des Vollmachtnehmers:
Der Vollmachtnehmer ist berechtigt, sämtliche für die Durchführung der Verkaufs-/Vermietungsmaßnahmen erforderlichen Handlungen vorzunehmen. Dazu gehören insbesondere:
- das Aufgeben von Inseraten und Anzeigen in Zeitungen, Online-Portalen und anderen Medien
- die Erstellung von Exposés, Marketingmaterialien und Präsentationen
- die Durchführung von Besichtigungen und Open-House-Veranstaltungen
- die Kommunikation mit potenziellen Interessenten, Maklern und anderen relevanten Parteien
3. Vergütung und Kosten:
Der Vollmachtnehmer hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Tätigkeit. Die Höhe der Vergütung wird gesondert vereinbart. Darüber hinaus trägt der Vollmachtgeber sämtliche mit dem Verkauf/der Vermietung der Immobilie/n verbundenen Kosten, wie beispielsweise Maklerprovisionen, Werbekosten und staatliche Gebühren.
4. Dauer der Vollmacht:
Die Vollmacht tritt am [Datum der Ausstellung] in Kraft und bleibt wirksam bis zum [Datum, an dem die Vollmacht endet].
5. Widerruf der Vollmacht:
Der Vollmachtgeber behält sich das Recht vor, die Vollmacht jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf bedarf der Schriftform.
6. Sonstige Bestimmungen:
Alle weiteren Regelungen und Absprachen im Zusammenhang mit dieser Vollmacht sind gesondert zu vereinbaren und bedürfen der Schriftform.
Ort, Datum: [Ort, Datum der Ausstellung]
Vollmachtgeber: [Vor- und Nachname des Vollmachtgebers]
Vollmachtnehmer: [Vor- und Nachname des Vollmachtnehmers]
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Unterschrift Vollmachtgeber
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Unterschrift Vollmachtnehmer
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Wie formuliere ich eine Maklervollmacht
Eine Maklervollmacht ist ein rechtliches Dokument, das eine Person ermächtigt, als Immobilienmakler im Namen einer anderen Person oder eines Unternehmens zu handeln. Es gibt bestimmte Komponenten, die in einer solchen Vollmacht enthalten sein sollten:
- Einleitung: Beginnen Sie die Maklervollmacht mit einer klaren Bezeichnung, dass es sich um eine Vollmacht handelt.
- Identifikation: Geben Sie den vollständigen Namen und die Kontaktdaten der bevollmächtigten Person sowie der Person oder des Unternehmens, in dessen Namen gehandelt wird, an.
- Umfang der Vollmacht: Beschreiben Sie, welche Aufgaben und Befugnisse die bevollmächtigte Person hat, sowie eventuelle Einschränkungen oder Beschränkungen.
- Dauer der Vollmacht: Legen Sie fest, ab wann die Vollmacht gültig ist und wie lange sie gilt.
- Vergütung: Erklären Sie, wie und wann die bevollmächtigte Person für ihre Dienste bezahlt wird.
- Unterschriften: Lassen Sie die bevollmächtigte Person und die Person oder das Unternehmen, in dessen Namen gehandelt wird, die Vollmacht unterschreiben, um sie rechtsgültig zu machen.
Es ist wichtig, eine Maklervollmacht sorgfältig zu formulieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Frage 1: Was ist eine Maklervollmacht?
Die Maklervollmacht ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Immobilienmakler und einem Kunden, in der der Makler vom Kunden bevollmächtigt wird, Immobilien in seinem Namen zu verkaufen oder zu vermieten.
Frage 2: Wozu dient eine Maklervollmacht?
Die Maklervollmacht dient dazu, dem Makler die rechtliche Befugnis zu geben, im Namen des Kunden als Vertreter aufzutreten. Mit dieser Vollmacht kann der Makler beispielsweise Verträge abschließen oder Besichtigungen durchführen.
Frage 3: Ist eine Maklervollmacht verpflichtend?
Nein, eine Maklervollmacht ist nicht verpflichtend, um mit einem Immobilienmakler zusammenzuarbeiten. Allerdings ermöglicht sie dem Makler, im Namen des Kunden tätig zu werden und vereinfacht damit den Prozess des Immobilienverkaufs oder der Vermietung.
Frage 4: Wie wird eine Maklervollmacht erteilt?
Die Maklervollmacht wird in der Regel schriftlich erteilt und von beiden Parteien unterzeichnet. Dabei sollten die genauen Vollmacht-Befugnisse sowie Laufzeit und Widerrufsbedingungen festgelegt werden.
Frage 5: Kann eine Maklervollmacht widerrufen werden?
Ja, eine Maklervollmacht kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Kunde seine Meinung ändert oder mit den Leistungen des Maklers unzufrieden ist. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen.
Frage 6: Welche Kosten sind mit einer Maklervollmacht verbunden?
Die Kosten einer Maklervollmacht können variieren. In der Regel verlangen Makler eine Provision, die beim Abschluss eines Vertrages oder der Vermittlung einer Immobilie fällig wird. Die genauen Kosten sollten jedoch vorher mit dem Makler besprochen werden.
Frage 7: Gilt eine Maklervollmacht für eine bestimmte Immobilie oder für alle?
Die Gültigkeit einer Maklervollmacht kann unterschiedlich ausgestaltet sein. Es ist möglich, eine Vollmacht speziell für eine bestimmte Immobilie zu erteilen oder auch für alle Immobilien, die der Makler im Portfolio hat.
Frage 8: Kann eine Maklervollmacht auch von mehreren Personen erteilt werden?
Ja, eine Maklervollmacht kann auch von mehreren Personen erteilt werden. In diesem Fall sollten klare Regelungen zur Vertretungsbefugnis getroffen werden, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
Frage 9: Welche rechtlichen Folgen hat eine Maklervollmacht?
Die Maklervollmacht begründet ein Vertragsverhältnis zwischen dem Makler und dem Kunden. Beide Parteien haben Rechte und Pflichten, die im Rahmen der Vollmacht geregelt sind. Bei Vertragsverletzungen oder Streitigkeiten können rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Frage 10: Gibt es Alternativen zur Maklervollmacht?
Ja, es gibt Alternativen zur Maklervollmacht. Kunden können auch eine notarielle Beurkundung des Verkaufs- oder Vermietungsprozesses wählen oder sich für eine andere Form der Zusammenarbeit mit dem Makler entscheiden.