Schreiben
Muster
Vorlage
Ich, [Vollmachtgeber], erteile hiermit die folgende Löschungsvollmacht:
1. Vollmachtempfänger
[Name des Vollmachtempfängers]2. Vollmachtgeber
[Name des Vollmachtgebers] [Anschrift des Vollmachtgebers] [Kontaktdaten des Vollmachtgebers]3. Bevollmächtigter
[Name des Bevollmächtigten] [Anschrift des Bevollmächtigten] [Kontaktdaten des Bevollmächtigten]4. Umfang der Vollmacht
Der Bevollmächtigte wird hiermit ermächtigt, in meinem Namen und auf meine Rechnung folgende Handlungen vorzunehmen:
- Löschung von Daten in [Name der Plattform/Dienstleistung]
- Löschung von Konten und Profilen in [Name der Plattform/Dienstleistung]
- Löschung von personenbezogenen Informationen in [Name der Plattform/Dienstleistung]
- Sonstige notwendige Maßnahmen zur Löschung meiner Daten bei [Name der Plattform/Dienstleistung]
5. Gültigkeitsdauer
Diese Vollmacht tritt ab dem [Datum] in Kraft und bleibt gültig bis zur vollständigen Durchführung der oben genannten Handlungen.
6. Vertraulichkeit
Der Bevollmächtigte verpflichtet sich, alle erhaltenen Daten und Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den Zweck der Löschung meiner Daten zu verwenden.
7. Widerruf der Vollmacht
Ich behalte mir das Recht vor, diese Vollmacht jederzeit schriftlich zu widerrufen.
8. Gerichtsstand
Bei Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vollmacht gilt [Gerichtsstand] als ausschließlicher Gerichtsstand.
Ich bestätige hiermit, dass ich alle Informationen in dieser Vollmacht sorgfältig gelesen, verstanden und akzeptiert habe.
Ort: [Ort] Datum: [Datum] [Vollmachtgeber]
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Wie schreibt man eine Löschungsvollmacht
Um eine rechtsgültige und wirksame Löschungsvollmacht zu formulieren, sind bestimmte Komponenten erforderlich.
1. Angaben zur Person: Beginnen Sie damit, Ihre vollständigen Namen, Adressen und Kontaktdaten anzugeben.
2. Bezeichnung der Vollmacht: Geben Sie Ihrer Vollmacht einen eindeutigen Namen, wie z.B. „Löschungsvollmacht für Online-Konten“.
3. Bevollmächtigte Person: Geben Sie den vollständigen Namen, die Adresse und die Kontaktdaten der Person an, die Sie als Ihren Vertreter auswählen.
4. Umfang der Vollmacht: Beschreiben Sie klar und deutlich, welche Aufgaben und Rechte die bevollmächtigte Person in Ihrem Namen ausführen kann.
5. Dauer der Vollmacht: Legen Sie fest, ob die Vollmacht unbefristet gilt oder bis zu einem bestimmten Datum oder Ereignis.
6. Unterschriften: Unterschreiben Sie die Vollmacht persönlich und lassen Sie sie von zwei Zeugen unterschreiben. Vergessen Sie nicht, die Daten der Zeugen anzugeben.
7. Notarielle Beglaubigung: Für bestimmte Rechtsgeschäfte kann eine notarielle Beglaubigung erforderlich sein. Überprüfen Sie die rechtlichen Anforderungen in Ihrem Land.
Mit diesen Komponenten haben Sie eine vollständige Löschungsvollmacht formuliert. Es ist wichtig, dass Sie die Vollmacht regelmäßig überprüfen und aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie Ihren aktuellen Bedürfnissen entspricht.
Frage 1: Was ist eine Löschungsvollmacht?
Eine Löschungsvollmacht ist ein schriftliches Dokument, das es einer bestimmten Person erlaubt, im Namen einer anderen Person rechtlich bindende Maßnahmen zur Löschung von personenbezogenen Daten durchzuführen. Sie tritt in Kraft, wenn die erteilende Person selbst nicht mehr in der Lage ist, solche Handlungen vorzunehmen.
Frage 2: Wer kann eine Löschungsvollmacht erteilen?
Grundsätzlich kann jeder Volljährige eine Löschungsvollmacht erteilen. Dies kann zum Beispiel eine Privatperson sein, die eine Vertrauensperson benennen möchte, oder ein Unternehmen, das einen Mitarbeiter mit dieser Aufgabe betraut.
Frage 3: Wo kann man eine Löschungsvollmacht erstellen?
Eine Löschungsvollmacht sollte immer in schriftlicher Form erstellt werden. Sie kann entweder eigenhändig verfasst oder mit Hilfe eines Anwalts oder Notars aufgesetzt werden. Es gibt auch Online-Dienste, die Vorlagen für Löschungsvollmachten zur Verfügung stellen.
Frage 4: Welche Informationen müssen in einer Löschungsvollmacht enthalten sein?
In einer Löschungsvollmacht müssen der Name der erteilenden Person, der Name der bevollmächtigten Person, der Zweck der Vollmacht sowie der zeitliche Geltungsbereich festgehalten werden. Es ist außerdem ratsam, konkret zu benennen, welche personenbezogenen Daten gelöscht werden sollen.
Frage 5: Wie lange ist eine Löschungsvollmacht gültig?
Die Gültigkeitsdauer einer Löschungsvollmacht kann individuell festgelegt werden. Üblicherweise wird eine Löschungsvollmacht für eine bestimmte Zeitspanne oder bis zum Widerruf durch die erteilende Person ausgestellt.
Frage 6: Kann eine Löschungsvollmacht widerrufen werden?
Ja, eine Löschungsvollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Hierfür sollte eine schriftliche Mitteilung an die bevollmächtigte Person erfolgen. Der Widerruf sollte auch an jene Stellen gesendet werden, bei denen die Löschungsvollmacht hinterlegt wurde.
Frage 7: Ist eine notariell beglaubigte Löschungsvollmacht erforderlich?
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, eine Löschungsvollmacht notariell beglaubigen zu lassen. Dennoch kann dies in manchen Situationen sinnvoll sein, um die Wirksamkeit der Vollmacht sicherzustellen und Zweifel auszuschließen.
Frage 8: Kann eine Löschungsvollmacht vorzeitig widerrufen werden?
Ja, eine Löschungsvollmacht kann vorzeitig widerrufen werden, wenn die erteilende Person ihre Entscheidung ändert oder eine neue Vertrauensperson benennen möchte. Der Widerruf sollte in schriftlicher Form erfolgen.
Frage 9: Können mehrere Personen gemeinsam eine Löschungsvollmacht erteilen?
Ja, es ist möglich, dass mehrere Personen gemeinschaftlich eine Löschungsvollmacht erteilen. In diesem Fall müssen alle beteiligten Personen die Vollmacht unterzeichnen und die gewünschte bevollmächtigte Person angeben.
Frage 10: Was passiert mit einer Löschungsvollmacht nach dem Tod der erteilenden Person?
Nach dem Tod der erteilenden Person erlischt die Löschungsvollmacht automatisch. Die bevollmächtigte Person hat dann keine Befugnis mehr, Handlungen im Namen der verstorbenen Person vorzunehmen. Eventuell kann stattdessen ein Erbe oder eine andere Person mit der Durchführung der Löschung beauftragt werden.